Als qualifizierte Verhandlungs- und Gerichtsdolmetscherin für Englisch,
Französisch und Niederländisch bin ich Ihnen gerne behilflich bei Ihren
bilateralen Verhandlungen.
Der Preis richtet sich nach dem Entschädigungsgesetz für Gerichtsdolmetscher (JVEG, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) und beträgt 85,00 Euro die Stunde, zzgl. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer. Es zählt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung / Büro bis zur Rückkehr. Bereits begonnene Stunden werden voll berechnet.
Als erfahrene Dolmetscherin in gerichtlichen und geschäftlichen Verhandlungen stelle ich keine Vorbereitungszeit bzw. keinen Aufpreis für besondere Fachkenntnisse in Rechnung.